MARKUS HABETS - Steuerberater

FÜR PRIVATPERSONEN – VORSORGEVOLLMACHT

„Unverhofft kommt oft“ und leider kann man schnell in eine Notsituation geraten in der die eigene Handlungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Wird in so einer Situation zudem noch ein Unbekannter als rechtlicher Betreuer bestimmt, der für Sie handelt und ihr Vermögen verwaltet, ergeben Sie weitere Probleme die so nicht gegeben sein müssten.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie rechtzeitig eine Person Ihres Vertrauens. So haben Sie Gewissheit, dass im Falle eines Falles, Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden.

Nutzen Sie unser Beratungsangebot zu diesem Thema – geringer Aufwand – großer Nutzen.