MARKUS HABETS - Steuerberater

FÜR PRIVATPERSONEN – PATIENTENVERFÜGUNG

Das eigene Leben stets selbst zu bestimmen und eigene Entscheidungen zu treffen, ist ein hohes Rechtsgut, persönliche Freiheit und Grundbedürfnis des Menschen. Besonders im Zustand der Entscheidungsunfähigkeit schützt man sich persönlich mit einer Patientenverfügung vor einer ungewollten Behandlung. Auch die eigenen Angehörigen sind entlastet, wenn sie nicht selbst Entscheidungen über sinnlose lebens- und leidensverlängernde Maßnahmen dem Arzt überlassen müssen.

Da die Wechselfälle des Lebens sich vorher nicht ankündigen, sind nicht nur ältere Menschen mit einer rechtzeitigen Patientenverfügung geschützt.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu diesem Themenkreis.